Vor der Neuanschaffungvon LED-Leuchten herrscht häufig Unsicherheit, ob sich dieser Aufwand bzw. die Kosten hierfür lohnen.
Nachfolgend führen wir Ihnen einige Vorteile der LED-Beleuchtung auf.
Bei einer täglichen Nutzungsdauer von mehr als 8 Stunden rechnet sich die Umrüstung herkömmlicher Beleuchtung auf LED bereits in einem Zeitraum von weniger als 3 Jahren und führt im weiteren Verlauf zu erheblichen Kosteneinsparungen von bis zu 70%. (Lebensdauer bis zu 20 Jahren bei acht Stunden täglicher Nutzung).
Die gegenwärtigen LED-Anschaffungskosten ergeben bereits innerhalb von drei Jahren Kosteneinsparungen , die höher sind als die Anschaffungskosten.
Bei einer Umrüstung auf LED kann 1:1 getauscht werden, um ein mindestens gleich helles oder noch helleres Licht zu erhalten.
LED-Licht gibt es inzwischen mit unterschiedlichen Farbtemperaturen (Lichtfarben).Von warm/gelblichen Licht (ca. 2700 K bis 3300 K) über neutralweißem Licht (ca. 4000 K bis 5000 K) bis hin zu tageslichtweiß (ca. 5300 K bis 6500 K).
LED-Licht enthält keine Infrarot- und keinen Ultraviolett-Anteil und wird im Rahmen eines Berichtes der europäischen Kommission selbst für lichtempfindliche Personen empfohlen.
Falls Sie noch Fragen zu dem Thema LED-Beleuchtung haben, beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch !
Ab dem 01.01.2017 gilt in NRW die Rauchmelderpflicht für Alt-, Neu- und Umhauten.
Die Anschaffung und Montage der Rauchmelder müssen in NRW die Eigentümer oder Vermieter übernehmen.
Nur der Einsatz von Rauchmeldern nach DIN EN 14604 ist zulässig.
Generell ist es empfehlenswert, alle Räume außer Küche tmd Bad mit Rauchmeldern auszustatten. In den Küchen empfiehlt es sich, einen Wärmemelder zu instal lieren.
Der Rauch- sowie der Wärmeme lder sind gemäß Bedienungsanleitung, jedoch mindestens einmal jährlich auf seine Funktion zu überprüfen. Dazu gehören eine Sichtprüfung sowie eine Alarmprüfung.
Die Kosten für die Installation und Wartung können auf den Mieter umgelegt werden.
Die Ins tallationskosten wegen Steigerung der Siche rheit der Wohnung gemäß BGB-Mietrecht durch anteilige Erhöhung der Miete (max. 11% der Investitionskosten jährlich).
Die Wartungskosten auf die Nebenkosten (Betriebskosten), jährliche Abrechnung.
Bei Rückfragen rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne !